Kampagne
“Aubonne-Brücke” Gegen Repression und Straflosigkeit der Polizei. |
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Rechtliche Situation Gerichtsverfahren gegen die Schweizer Polizisten die bei den G8- Protesten in Evian 2003 beinahe 2 AktivistInnen töteten
Vom 13. – 15. Februar findet das Gerichtsverfahren gegen die beiden Polizisten in Nyon(CH) statt. Sie sind der schweren fahrlässigen Körperverletzung angeklagt. Unser Anwalt hat beantragt die Anklagen auf Lebensgefährdung zu erhöhen.
Michäl Deiss schnitt während der G8-Proteste 2003 das Kletterseil von Gesine & Martin durch. Damit tötete er sie beide fast und verletzte Marin schwer. Sein Vorgesetzter, Claude Poget, zeichnet verantwortlich für die chaotischen Umstände die seine Tat möglich machten. Martin war einen Monat in der Schweiz im Krankenhaus und wurde seitdem 3 mal operiert, wird jedoch sein leben lang an den Verletzungen leiden.
Der Untersuchungsrichter Jaqüs Antenen wurde mit dem Fall betraut. Martin und Gesine erstatteten Anzeige gegen Deiss und Poget wegen Gefährdung ihrer Leben, unterlassener Hilfeleistung und schwerer Körperverletzung.
Kurz nach der Aktion wurde die Mehrheit der AktivistInnen auf der Brücke in ihrer Abwesenheit zu 15 Tagen Gefängnis auf 2 Jahre Bewährung verurteilt.
Es gab viele Solidaritätsaktionen und –kampagnen im Juni 2003 und wieder um das Verfahren GEGEN die beiden AktivistInnen im Mai 2004, welches in der Schweiz und international viel Aufmerksamkeit erregte.
Für Gesine, Martin und Olivier, einem weiteren Aktivisten auf der Brücke, lautete die Anklage „Blockieren der Strasse" und "Gefährdung des Lebens der FahrerInnen" – die AktivistInnen wurden von Antenen schuldig gesprochen, dem selben Richter, der auch die Untersuchung geführt hat. Gesine und Olivier bekamen eine bzw. 2 Wochen auf Bewährung, Martin keine Strafe, er habe schon genug gelitten.
Kurze Zeit später entschied Antenen, den Fall gegen die Polizei ohne Verfahren zu schliessen. Es brauchte eine Menge öffendlichen Druck bis das Berufungsgericht diese Entscheidung widerrief und der Fall wieder aufgenommen wurde.
Auch die Verhandlung gegen die Polizei wird von Jaqüs Antenen geführt. Sollten die beiden Polizisten schuldig gesprochen werden, erwarten sie nur geringe Strafen – Geldstrafen oder kurze Haft auf Bewährung. Doch angesichts der Immunität, die die Polizei in der Schweiz traditionell geniesst, erscheint es unwahrscheinlich, dass sie schuldig gesprochen werden. Von Anfang an fordern wir die Suspendierung der beiden Beamten, eine unabhängige Untersuchung der Repression rund um die G8-Gipfel-Proteste und Kompensationen für die Verletzten. Bis jetzt weigert sich der Kanton Vaud Kompensationen zu zahlen, doch das könnte sich mit dem Ausgang des jetzigen Verfahrens ändern. >updated 13 jan 2006 Anklag gegen die Polizei: police_3.jpg(fr) Fragen an das Parlament des Kantons (pdf/fr) und seine Antworten. (pdf/fr) |
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